Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen, auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die Errichtung, die Bewirtschaftung, der Erwerb, der Verkauf und die Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Beteiligung an anderen Unternehmen oder an Investitionsprojekten anderer Unternehmen zum Zweck des Abschlusses von gruppenbezogenen Vorteilsvereinbarungen mit den Anbietern aus unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Die zeitnahe Information der Mitglieder über die zu nutzenden kooperativen Vorteilspotenziale der Genossenschaft und über das gewünschte aktuelle und sich weiter entwickelnde Vorteilspotenzial.