Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Versorgung der Mitglieder mit Wärme sowie Betrieb eines Wärmeversorgungsnetzes. Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien jeder Art. Handel mit Erzeugnissen, die dem Gegenstand der Genossenschaft dienlich und förderlich sind. Errichtung und Unterhalt eines Versorgungsnetzes für schnelles Internet.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Nachschusspflicht: 8.000,00 EUR je Geschäftsanteil.