| Gegenstand | Der Gesellschaftsauftrag betrifft Funktionen der Daseinsvorsorge, des Erziehungs- und Bildungs-, des Sozial- und Gesundheitswesens, die von Familie und Schule und anderen gesellschaftlichen Agenturen nicht, nicht mehr oder noch nicht geleistet werden können. Die Aufgaben lassen sich definieren als Hilfe zur besseren Lebensbewältigung, was sich je nach Problemsituation und auslösender Lebenslage als Entwicklungs-, Erziehungs-, Reifungs-, oder Bildungshilfe verstehen lässt. Durch psychosoziale Mittel und Methoden sollen die als Bedürftigkeit, Abhängigkeit oder Not bezeichneten Lebensumstände geändert werden. ·Förderung der psychischen und physischen Gesundheit der Menschen ·Förderung der Nicht-Ausgrenzung von Menschen ·Förderung des selbst bestimmten Lebens von Menschen ·Unterstützung und Beratung ·Öffentlichkeitsarbeit, Konzeptarbeit und Modellprojekte ·Information, Unterstützung und Beratung von Eltern ·Kooperation mit medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Fachinstitutionen und Fachleuten; Behörden, Sozialhilfeträgern, Kinderhorten, Kindergärten, Schulen, wissenschaftlichen Institutionen, Fördereinrichtungen und Arbeitsstätten. Die Gesellschaft arbeitet vorrangig in der Region, wirkt aber auch in landes- und bundesweiten Gremien mit. Die Gesellschaft arbeitet bei Bedarf mit Bildungsträgern, Vereinen oder Arbeitgebern zur Erbringung des Gesellschaftszweckes oder zur Erfüllung der Ziele in der Sozialarbeit zusammen. Die Gesellschaft betreibt eigene Einrichtungen oder beteiligt sich an solchen, um damit die vielfältigen Ziele erfüllen zu können. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Aufbau und Ausbau vielfältiger Kontakte in benachbarte Länder. Die Gesellschaft ist konfessionell, parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Sie leistet eine den Zielen des Grundgesetzes dienliche Arbeit, insbesondere durch Förderung der Entwicklung junger Menschen zu freien, kritischen, verantwortungsbewussten und toleranten Bürgern demokratischer Staaten. |