Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg i.
Br.
Nummer der Firma:
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GnR 700104
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ZAPware IT-Service eG
b)
Hohberg
c)
a. Beratung und Betreuung von kleinen
oder mittelgroßen Unternehmen (KMU)
in EDV Angelegenheiten;
b. Vertrieb von Hard- und Software,
Nahrungsergänzungsmitteln sowie
Cloud-Dienstleistungen;
c. die Entwicklung und der Betrieb von
Wohn- und Geschäftsimmobilien, sowie
Vermietung und Verpachtung von
Wohnmobilen. Die Genossenschaft kann
dazu Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft anfallenden
Aufgaben übernehmen;
d. kulturelle und soziale
Geschäftsgegenstände zur Pflege,
Entwicklung/Weiterentwicklung und
Gestaltung der verschiedenen Bereiche
in unterschiedlichen Ländern.
Keine Nachschusspflicht.
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt es die Genossenschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, so vertreten zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die
Vorstandsmitglieder sind von den
Beschränkungen des § 181 2. Alt.
BGB befreit.
b)
Vorstand:
Böllinger, Martin Wolfgang, Hohberg,
*XX.XX.1970
a)
Genossenschaft
Satzung vom 01.05.2019.
a)
19.09.2019
Kaufmann
2
c)
Gegenstand geändert; nun:
a. Beratung und Betreuung von kleinen
und mittelständischen Unternehmen
(KMU) in EDV-Angelegenheiten;
b. Handel und Vertrieb von Hard- und
Software, Nahrungsergänzungsmitteln
sowie Bereitstellung von Cloud-
Dienstleistungen;
c. Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt es die Genossenschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, so vertreten zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen.
a)
Die Generalversammlung vom 25.09.2020 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
29.01.2021
Volkmer
Abruf vom 02.01.2025
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg i.
Br.
Nummer der Firma:
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GnR 700104
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
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und Betreuung von Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen sowie
Belastung, Veräußerung von
Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und die Übernahme aller im
Bereich der Wohnungswirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben;
d. die Planung, Entwicklung,
Durchführung und Sicherung des
Betriebs von ökologischen,
ökonomischen, sozialen und kulturellen
Projekten und Dienstleistungen
einschließlich der damit verbundenen
Projektierungs- und
Steuerungsaufgaben;
e. Die Unterstützung der Mitglieder bei
Aus-, Fort- und Weiterbildung,
sportlichen Aktivitäten, der
Gesundheitsprävention, -förderung, -
erhaltung und -regeneration sowie die
Erbringung von sozialen und kulturellen
Nebenleistungen als Teil eines
gesamtwirtschaftlichen
Leistungspaketes, die Steigerung der
Lebensqualität, die Schaffung
gemeinsamer Werte zur physischen und
psychischen Sicherheit sowie Förderung
der Existenzsicherung der Mitglieder
unter Berücksichtigung der sozialen
Wertschöpfung und ökonomischen
Stabilisierung der Mitgliederhaushalte
und die Bereitstellung von
Verkehrsmitteln zur Nutzung durch die
Mitglieder.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden. Die Vorstandsmitglieder sind
von der Beschränkung des § 181 2.
Alt. BGB befreit.
Abruf vom 02.01.2025