Es vertreten der 1. Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied bis 1.000,00 DM, der gesamte Vorstand mit einfacher Mehrheit über eine Summe bis 5.000,00 DM. Über einen Betrag größer als 5.000,00 DM entscheidet die Mitgliederversammlung. Aufnahme von Krediten bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.