Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 3000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Jahreshauptversammlung bzw. der außerordentlichen Mitgliederversammlung.