Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 EUR der Genehmigung des gesamten Vorstandes (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Jugendsprecher, Kassenwwart, vier Beisitzer) bedürfen.