| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von 1.000 Euro verpflichten, wird der Verein vom Vorsitzenden des Vorstandes oder vom Kassenwart alleine vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einem Betrag von 1.000 Euro wird der Verein von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |