| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1.Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Schatzmeisterin, der Schriftführerin und der Pressewartin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende. |