| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Bei Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert in Höhe von 1.000,00 € wird der Verein von allen Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |