| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. |