Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 10.000 € sind für den Verein nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verbindlich.