| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein zu Zahlungen von mehr als 3.000,00 DM verpflichten, wird der Verein durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |