Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein zu Leistungen im Wert von mindestens 300,00 EURO verpflichten, sowie zum Abschluss von Rechtsgeschäften, durch welche der Verein für die Dauer mindestens eines Jahres gegenüber einem anderen Rechtssubjekt verpflichtet wird, bedürfen die Vorstandsmitglieder der vorherigen Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes.