| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |