Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und den 2. Vorsitzenden jeweils allein. Der Schatzmeister vertritt gemeinsam mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden. Zur Verfügung über Vereinsgelder ist der Schatzmeister neben dem 1. und 2. Vorsitzenden allein befugt.