| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften im Wert von 500,00 EUR und mehr ist die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich. |