Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 EUR ist die Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.