Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Zum Erwerb und Verkauf von Grundstücken, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Aufnahme eines Kredites von mehr als DM 1.000,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.