| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein haftet nur für solche vermögensrechtliche Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, soweit der Betrag von 500,00 DM für den Einzelfall nicht überschritten wird. Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des erweiterten Vorstandes. |