| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften, die den Wert von 500,-- DM übersteigen, bedarf es der Zustimmung des Vorstands. |