Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Über Rechtsgeschäfte im Wert bis zu 1.000,00 € können der 1. Vorsitzende oder der Kassenwart allein verfügen. Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 1.000,00 € vertreten der 1. Vorsitzende und der Kassenwart den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 € bis 2.000,00 € bedürfen der Genehmigung eines Mitglieds des erweiterten Vorstandes (§ 7 Abs. 1 Buchstabe b, d, e, f). Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000,00 € bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.