Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.