Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam. Zur Verfügung über die Konten genügt die Unterschrift des Kassenwarts zusammen mit der Unterschrift des 1. oder 2. Vorsitzenden. Der Umfang der Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.