Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 3000,-- DM, An- und Verkauf sowie Belastungen von Grundstücken und Beteiligung an Gesellschaften der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.