Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäftsen mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR wird der verein jedoch durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.