| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zur Eingehung von Rechtsgeschäften bedarf es des einstimmigen Beschlusses des Vorstandes. Zu Verfügungen über Grundstücke sowie zur Belastung von Grundstücken bedarf es zudem noch der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000,00 DM verpflichten, bedarf es zudem noch der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Einstellung von Arbeitnehmern bedarf es zudem noch der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit. |