Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Stellvertreter. Verträge betreffend Grundstücke bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung - mit Ausnahme von jährlichen Pachterhöhungen bis zu 300,00 EUR pro Pachtvertrag.