Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 500,00 DM der schriftlichen Zustimmung von mindestens 3/4 des Gesamtvorstandes bedürfen. Rechtsgeschäfte mit einem Wert unter 500,00 DM bedürfen eines übereinstimmenden Beschlusses des 1. Vorsitzenden und des Kassenwartes oder eines übereinstimmenden Beschlusses des 2. Vorsitzenden und des Kassenwartes.