Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 300,00 EUR belasten, bedarf es der Zustimmung des Vorstandes. Für Grundstücks- und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.