Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Kassenwart/Geschäftsführer ist bevollmachtigt im laufenden Geschäftsverkehr mit Banken und Sparkassen den Verein allein zu vertreten.