Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsbefugt. Bei Geschäften mit einem Wert über 2.500,00 € bedarf der Vorsitzende der Zustimmung von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern; bei Geschäften mit einem Wert über 7.500,00 € bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.