Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Kreditaufnahmen, Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.