| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei dem Erwerb und der Verfügung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, sowie der Aufnahme von Krediten von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |