Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Urkunden, die den Verein in vermögensrechtlicher Beziehung verpflichten, sind nach der Beschlussfassung durch den Vorstand vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen, ausgenommen sind hierbei Geschäfte für die laufende Verwaltung.