Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 3.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.