| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und den zwei Beisitzern.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser den Verein allein.
Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten
(§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung). |