Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser den Verein allein.
Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder ge-
meinsam vertreten.
Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Absatz 1 BGB; Mehrheitsvertretung).