Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Geschäftsführer, außerdem aus mindestens einem und höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden sowie den Geschäftsführer jeweils allein, im übrigen vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.