Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht entweder aus dem Funktionsvorstand, bestehend aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und dem Schriftführer/der Schriftführerin.
Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines
der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein muss.
oder
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Teamvorstand, bestehend aus mindestens 5 Vorstandsmitgliedern.
Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.