Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen, dem Vorstand Mitglieder, dem Vorstand Sport 1 und dem Vorstand Eigentum 1.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen eines der erste Vorsitzende und oder der Vorstand Finanzen sein muss.