Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, die zusätzlich den Bereich Finanzen oder Sport oder Verwaltung abdecken, dem Vorstand Finanzen - soweit nicht durch einen der Stellvertretenden Vorsitzenden abgedeckt - dem Vorstand Verwaltung - soweit nicht durch einen der Stellvertretenden Vorsitzenden abgedeckt - dem Vorstand Sport - soweit nicht durch einen der Stellvertretenden Vorsitzenden abgedeckt - und mindestens einem, höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertretender Vorsitzender oder der Vorstand Finanzen, gemeinsam vertreten.