Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden zugleich Schriftwart, dem Kassenwart und dem Platzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem einmaligen Geschäftswert von mehr als 2.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.