Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein jeweils allein.
Ausgaben in Höhe von über 400,00 DM bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Mitglieder auf der Hauptversammlung oder einer Mitgliederversammlung.