Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenverwalter, dem Schriftführer, dem Spielleiter, dem Spielleiter/Kindertheater und dem Technischen Leiter. Je zwei von ihnen, von denen einer der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende sein muss, vertreten den Verein gemeinsam.