| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden und dem 2. Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassen-
wart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung einer seiner Stellvertreter. |