| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. |