Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.