Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.