Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und den zwei Spartenkassenwarten.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Als besondere Vertreter i.S.v. § 30 BGB können Spartenleiter und stellvertretende Spartenleiter bestellt werden.
Die Vertretung erfolgt insoweit jeweils durch den Spartenleiter oder seinen Stellvertreter gemein-
schaftlich mit dem Spartenkassenwart.